Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Sie kann von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Da bei dieser Form der bAV die Steuerfreibeiträge nicht begrenzt sind, eignet sie sich besonders, um Versorgungslücken höher dotierter Mitarbeiter zu schließen. Dabei kann sie mit anderen bAV-Lösungen kombiniert werden. Unterstützungskassen können rückversichert werden
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sind in voller Höhe steuerlich befreit. Die Beiträge des Arbeitgebers müssen zudem nicht in der Unternehmensbilanz ausgewiesen werden. Die Höhe der Beiträge kann frei gewählt werden, so dass sich für den Mitarbeiter die Option auf sehr hohe Rentenbezüge ergibt.