Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sind in voller Höhe steuerlich befreit. Die Beiträge des Arbeitgebers müssen zudem nicht in der Unternehmensbilanz ausgewiesen werden. Die Höhe der Beiträge kann frei gewählt werden, so dass sich für den Mitarbeiter die Option auf sehr hohe Rentenbezüge ergibt.