Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Sie kann von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Da bei dieser Form der bAV die Steuerfreibeiträge nicht begrenzt sind, eignet sie sich besonders, um Versorgungslücken höher dotierter Mitarbeiter zu schließen. Dabei kann sie mit anderen bAV-Lösungen kombiniert werden. Unterstützungskassen können rückversichert werden