Ein entscheidender Vorteil der Pensionszusage ist ihre Flexibilität. Die Höhe der Versorgungsleistung kann frei bestimmt werden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich zudem steuerliche Vorteilen. So sind die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung und den Pensions-Sicherungs-Verein für das Unternehmen steuerlich absetzbar. Die Beiträge des Arbeitnehmers sind wiederum von der Einkommensteuer befreit.