Aktiengesellschaft für betriebliche Alterversorgung

Bei der Pensionszusage macht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine direkte Zusage über Versorgungszahlungen im Falle von Verrentung oder Berufsunfähigkeit. Da die Höhe der Versorgung frei wählbar ist, eignet sie sich besonders für besser verdienende Mitarbeiter, die - auf die  gesetzliche Rentenversicherung bezogen - eine Versorgungslücke im Ruhestand befürchten müssen.

Das Unternehmen muss bei dieser Form einer bAV Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden. Gegen die mit der Pensionszusage verbundenen betriebsfremden Risiken kann sich das Unternehmen durch eine Rückdeckungsversicherung absichern. Zur Absicherung der Zahlungen für den Fall einer Insolvenz müssen Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein gezahlt werden; diese sind steuerlich absetzbar.

Zum Anfang der Seite
Konzept und Umsetzung von Generic Systems GmbH & Co. KG