Als administrativ unkomplizierte Einrichtung eignet sich eine Pensionskasse besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die sich gezwungen sehen, der Pflicht zur Entgeltumwandlung nachzukommen. Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse sind teilweise von Sozialversicherungsabgaben und Steuern befreit und sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Im Gegenzug können Arbeitnehmer ihre vom Lohn erbrachten Beiträge Riester-fördern lassen.