Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte, klassische Form der betrieblichen Altersversorgung. Steuerrechtlich handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Sie wird in der Regel als Rentenversicherung abgeschlossen, die auch die Risiken der Berufsunfähigkeit und auch die Hinterbliebenenversorgung mit abdeckt. Versicherungsträger ist eine Versicherungsgesellschaft.