Die Direktversicherung ist die am häufigsten gewählte, klassische Form der betrieblichen Altersversorgung. Steuerrechtlich handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Sie wird in der Regel als Rentenversicherung abgeschlossen, die auch die Risiken der Berufsunfähigkeit und auch die Hinterbliebenenversorgung mit abdeckt. Versicherungsträger ist eine Versicherungsgesellschaft.
Die Direktversicherung bedeutet für den Arbeitgeber einen vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwand, dem Arbeitnehmer ist eine hohe Sicherheit garantiert. Gleichzeitig ist diese Form der bAV variabel und kann auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer zugeschnitten werden. So kann statt Rentenzahlung bei Fälligkeit auch eine Kapitalauszahlung vorgenommen werden. Auf der Arbeitgeberseite lassen sich die Beiträge für die Direktversicherung steuerlich absetzen, und die Direktversicherung muss nicht in die Unternehmensbilanz aufgenommen werden.